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Offene Standards

B.3

Fördert die Regierung die Vielfalt der Lizenzierungsoptionen für geistiges Eigentum, einschließlich freier und quelloffener Software (FOSS)?

Indikator 46: Regierungspolitik gegenüber FOSS und anderen Lizenzoptionen

Die Verwaltung des Bundes befasst sich seit Langem mit dem Einsatz von Open Source-Software. Dazu wurde das Kompetenzzentrum Open Source-Software eingerichtet und 2011 für den bundesweiten Informationsaustausch von IT-Experten ausgebaut.1 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) setzt sich dafür ein, die Vielfalt von Software zur erhöhen, Monokulturen zu reduzieren und die Vorteile von freier Open Source-Software zu nutzen, wie es auch im BSI selbst geschieht.2

Seit 2016 nimmt Deutschland an der Open Government Partnership teil, die bisher 70 Staaten umfasst. Im Zweiten Nationalen Aktionsplan 2019-2021 wird Open Source-Software jedoch lediglich mit Blick auf das Bundesland Schleswig-Holstein thematisiert, dessen Regierungsparteien sich im Koalitionsvertrag von 2018 den vordringlichen Einsatz von Open Source-Software zum Ziel gesetzt haben.3

Indikator 47: Umfang, in dem Software mit verschiedenen Lizenzoptionen in Behörden eingesetzt wird

Der tatsächliche Einsatz von freier und Open Source-Software bei der Verwaltung des Bundes ist noch sehr begrenzt. Auf eine kleine Anfrage zu den Plänen der Bundesverwaltung freie und Open Source-Software einzusetzen, hat die Bundesregierung dem Bundestag im August 2018 mitgeteilt, Open Source-Software werde in den Rechenzentren des Bundes vor allem bei den zentralen Servern eingesetzt. Außerdem werde, zur Erleichterung des Zugangs zu Open Source-Lösungen, bei IT-Systemen auf offene Schnittstellen geachtet.4 Im Übrigen würden die Bedarfsträger bei Beschaffungen regelmäßig über alternative Lösungsansätze wie z.B. Open Source informiert.

Die Unternehmensberatung PwC hat im August 2019 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat eine strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern vorgelegt. Danach ist die IT auf Bundesebene stark von Microsoft-Produkten geprägt: im Jahr 2018 haben 96 % der unmittelbaren Behörden Microsoft Office und Windows eingesetzt; 69 % haben auch Windows Server verwendet.5 Als eine mögliche Strategie werden Aufbau und Nutzung von Open Source-Software empfohlen. Es wird in diesem Bericht aber auch darauf hingewiesen, dass die Entscheidung für Open Source-Software revidierbar ist: Die Stadt München hatte ab 2003 eine Migration auf ein Open Source-Betriebssystem Linux und auf Open Source-Bürosoftware vorgenommen, sich 2018 jedoch zu einer Rückmigration entschieden.



Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (2011).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2020).

Open Government Deutschland (2019); Vitako (2019), S. 16 ff. Im Frühjahr 2020 haben auch die Koalitionsparteien der neu gewählten Landesregierung in Hamburg vereinbart, verstärkt Open Source-Software einzusetzen, vgl. Hamburgische Bürgerschaft (2020).

Bundesregierung (2018a).

Strategy& (part of the PwC network) (2019).



B.4

Fördert und verabschiedet die Regierung Standards, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Internet und zu E-Government-Diensten zu erleichtern?

Indikator 48: Politik und Praxis der Regierung zur Gewährleistung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen

Die UN-Behindertenrechtskonvention1 soll Inklusion von Menschen mit Behinderung weiter vorantreiben und konkretisieren. Dabei verpflichten sich die Vertragsstaaten auch zu der Förderung eines barrierefreien Zugangs zu IKT sowie dem Internet.2

Die barrierefreie Informationstechnik in Bezug auf öffentliche Stellen des Bundes ist im Behindertengleichstellungsgesetz normiert (BGG Abschnitt 2a).3 Zudem dient die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 dem Ziel, einen umfassenden barrierefreien Zugang zu IKT zu ermöglichen.4

Mit Blick auf die Digitale Barrierefreiheit fehlen in Deutschland belastbare Zahlen zum Ist-Stand der Umsetzung. Als Grundlage für die nationale Strategie, die unter das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fällt, dienen die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1), auf denen die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 fußt (Inkrafttreten am 15. Mai 2019). Letztere richtet sich nach den Vorgaben der EU Richtlinie 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die sich daraus ergebenden Mindeststandards (Konformität zu den EN 301549) wurden schließlich in Bund- und Landesgesetze5 gegossen und gelten für Websites (inklusive Intranets und Extranets), Apps und elektronische Verwaltungsabläufe (für diese erst ab Juni 2021) von öffentlichen Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene (Verwaltungen, Behörden, Ämter, Universitäten, Kliniken, Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft etc.). Neben den Mindestanforderungen an einen barrierefreien Zugang (Stichwort Schriftgrößen, Kontraste, Leichte Sprache usw.) muss seit September 2020 bindend dort auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit sowie ein Feedbackmechanismus etabliert sein. Mit Zeitpunkt der verpflichtenden Umsetzung nimmt die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik ihre Arbeit auf.6

Zudem trat am 28. Juni 2019 die EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Die Richtlinie ist bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umzusetzen und muss – abgesehen von Ausnahmen – ab dem 28. Juli 2025 angewandt werden. Sie richtet sich vor allem an den Online-Handel.7

Indikator 49: Wahrnehmungen von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Politik und Praxis der Zugänglichkeit

Was die Wahrnehmungen von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Politik und Praxis der Zugänglichkeit angeht, so ergibt sich kaum ein verallgemeinerbares Bild und eine sehr dünne Datenlage. Sehr wohl lassen sich Daten zu Nutzung des Internets von Menschen mit Behinderung erheben, diese wiederum lassen durchaus auch auf bestehende Diskriminierungs- und Ausschlussstrukturen Rückschlüsse zu. Der Zweite Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen von 2016,8 vor allem aber die Studie von der Aktion Mensch e.V. und die medienanstalten ebenfalls von 20169 zeigen deutliche Bedarfe mit Blick auf einen barrierefreien Zugang zum Internet auf. Dort wird deutlich: „Für die Nutzung des Internets lassen sich erhebliche Unterschiede konstatieren. Es wird von einigen Gruppen mit Beeinträchtigungen weniger genutzt als in der Gesamtbevölkerung. Besonders große Differenzen wurden für Menschen mit Lernschwierigkeiten festgestellt. Für letztere Gruppe hat der Grad der Lesefähigkeit einen erheblichen Einfluss auf die Nutzung aller Medien.“10



Beauftrage der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2017).

Art. 9 Abs. 2 lit. g): Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen, um den Zugang von Menschen mit Behinderung zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz (2002).

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2011).

Barrierefreies Webdesign (2020).

Bundesfachstelle Barrierefreiheit (2020); Einfach teilhaben (2019).

Bundesfachstelle Barrierefreiheit (2019).

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016).

Aktion Mensch e.V./die medienanstalten (2016).

Ebd., S. 9.