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Offenheit

Politischer, rechtlicher und regulatorischer Rahmen

A.2

Erleichtert der rechtliche und ordnungspolitische Rahmen für Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Innovation im Internet?

Indikator 44: Belege für die Eignung des rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens für die Gründung neuer Unternehmen und die Innovation durch Wissenschaft und Zivilgesellschaft

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovation in Deutschland sind einerseits gut, da es rechtsstaatliche Verfahren gibt, die festlegen, wie Unternehmen gegründet werden können und Rechtsklarheit herrscht. Zu den rechtlichen Grundlagen zählen im Zivil- und Gesellschaftsrecht das HGB (Handelsgesetzbuch), das GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung), das Aktiengesetz (AktG), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im öffentlichen Recht die Gewerbeordnungen (GewO) der Länder sowie ihre Spezialgesetze.

Außerdem gibt es eine Vielzahl an staatlichen Beratungsstellen und Förderung für die Gründung in bestimmten Sektoren und auch Unterstützung durch beispielsweise die KfW Bank. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union ist Deutschland außerdem in den europäischen Binnenmarkt eingebunden und profitiert damit von den Grundfreiheiten.1

Für die Verbesserung der digitalen Hochschulbildung hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung eine dritte Förderlinie verabschiedet, mit der digitale Lehr- und Lernkonzepte innerhalb einzelner Disziplinen und Fächer anwendungsnah entwickelt, erprobt und erforscht werden sollen.2

Für die Förderung der Innovation im Internet ist es auch wesentlich, dass die Einbettung wissenschaftlicher Arbeit möglich ist und gefördert wird. Dies betrifft die rechtliche Einbettung der Nutzung von Big Data, aber auch die Erweiterung der Zugangsoptionen für die Wissenschaft zur Auswertung digitaler Daten durch standardisierte Datenformate.

Indikator 45: Wahrnehmung der Erfahrungen der Unternehmen mit dem ordnungspolitischen Umfeld für Unternehmen und IKT, einschließlich internetgestützter Unternehmen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Frühjahr 2017 ein umfangreiches Weißbuch für eine neue digitale Ordnungspolitik vorgelegt.3 Zuvor hat es einen mehrmonatigen Konsultationsprozess mit zahlreichen Stellungnahmen von Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, Non-Profit-Organisationen sowie aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft gegeben. Das Weißbuch plädiert u.a. für mehr Transparenz im Internet, mehr Durchgriffsrechte bei Marktmachtmissbrauch, höhere Anforderungen an Over-The-Top-Dienste (wie WhatsApp und Skype) und für mehr Anreize zum Ausbau der Netzinfrastruktur. Der Internetverband Eco, dem auch Facebook und Google angehören, und der Bundesverband der Industrie kritisierten eine Verschärfung der Regulierung.4

Der Verband Bitkom, dem 2.700 Unternehmen der digitalen Wirtschaft in Deutschland angehören, hat im Februar 2020 die Ergebnisse einer Umfrage unter 502 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern veröffentlicht. 96 % der befragten Unternehmen sehen demnach Digitalisierung eher als Chance für ihr Unternehmen und nur 3 % tendenziell als Risiko. Bei digitalen Plattformen sehen 30 % überwiegend Risiken für ihr Unternehmen, 45 % eher Chancen, die übrigen sehen keine Auswirkungen oder gaben keine Einschätzung ab. Die Einschätzung hängt auch vom jeweiligen wirtschaftlichen Sektor ab: Überwiegend Chancen sehen 60 % der Handelsunternehmen, dagegen nur 43 % der Dienstleistungs- und 37 % der Industrieunternehmen.5 Auf die Frage nach den größten Hemmnissen für den Einsatz digitaler Plattformen werden zahlreiche Aspekte genannt, insbesondere die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit.

Auf die Frage, welche politischen Maßnahmen sinnvoll wären, um die Nutzung digitaler Plattformen zu fördern, wurden insbesondere europaweit einheitliche Regelungen (53 % der Befragten) und mehr Rechtssicherheit für digitale Plattformen (50 %) genannt. Gewünscht wurde auch öffentliche Förderung zum Aufbau digitaler Plattformen (36 %), Unterstützung bei Kooperationen mit anderen Unternehmen zum Aufbau digitaler Plattformen (32 %), Lockerungen beim Datenschutz (29 %), Hilfe bei der Qualifizierung von Mitarbeitenden (13 %) und Anpassungen beim Recht auf geistiges Eigentum (11 %).



Europäische Union (2012).

Bundesministerium für Bildung und Forschung (2018b).

Vgl. zum Folgenden: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2017).

Heide, D. (20.03.2017).

Bitkom (2020a). Die Umfrage wurde im August und September 2019 durchgeführt; nicht berücksichtigt wurden Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht.