Freie Märkte
C.1
Gibt es eine unabhängige Regulierung der Kommunikationsmärkte, die in Übereinstimmung mit internationalen Normen und Standards erfolgt?
Indikator 50: Vorhandensein einer unabhängigen Regulierungsbehörde [für Kommunikationsmärkte]
Die Regulierung von Telekommunikationsmärkten ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Zentrales Instrument der Regulierung der Kommunikationsmärkte ist das Telekommunikationsgesetz (TKG).1 Ziel des Gesetzes ist die technologieneutrale Regulierung des Wettbewerbs im Hinblick auf Telekommunikation und Telekommunikationsinfrastrukturen, wobei auch dem Schutz der Konsumierenden und Nutzenden von Telekommunikationsdiensten eine wichtige Stellung eingeräumt wird.
Die Umsetzung des Gesetzes obliegt der Bundesnetzagentur, die ihre Aufgaben in einer objektiven, transparenten, nichtdiskriminierenden und verhältnismäßigen Art und Weise wahrzunehmen hat (§ 2 Abs. 3 TKG). Die Bundesnetzagentur (entsprechend dem Gesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen § 1 BEGTPG2) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde, die als Regulierungsbehörde den Wettbewerb in den Energie‑, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkten fördert und die Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen in diesem Bereich sicherstellt. Die Zuständigkeiten und Aufgabenzuordnungen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem TKG.
Als Multistakeholderforum im Kontext von Kommunikationsmärkteregulierung ist die „Netzallianz Digitales Deutschland“ zu nennen, die 2014 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiiert wurde. Ihr gehören neben dem BMVI und der Bundesnetzagentur große deutsche Telekommunikationsunternehmen und Verbände aus der Telekommunikationsbranche an.3
Indikator 51: Belege für die Regulierungsleistung, einschließlich der Wahrnehmung der Qualität der Regulierung durch Kommunikationsunternehmen, Verbraucherverbände und andere Organisationen
Ein Indiz für die Effektivität und Regulierungsleistung der Bundesnetzagentur kann bereits darin gesehen werden, dass sie stakeholderübergreifend akzeptiert wird. Als ein Beispiel für Kritik kann jedoch die im Jahr 2018 geäußerte Warnung der Mobilfunkunternehmen Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica vor zu scharfen Auflagen und zu hohen Kosten genannt werden, während andererseits aus der Politik kritisiert wurde, es fehle an wirksamen Sanktionen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden; denn so werde der angestrebte flächendeckende Netzausbau nicht erreicht.4 Im Mai 2020 kritisierte der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), die Bundesnetzagentur räume mit einer aktuellen Entscheidung faktisch den bestehenden Netzanschlüssen der Deutschen Telekom auf Kupferkabeln Vorrang gegenüber Glasfaseranschlüssen die bis in Gebäude führen (Fibre to the X, FTTB) ein.5
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz (2020a).
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz (2017).
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (2017).
ZEIT Online (26.11.2018a).
Kommune 21 (2020).
C.4
Gibt es einen ausreichend wirksamen Wettbewerb in Kommunikationszugangsnetzen, um die Interessen der Nutzenden zu schützen?
Indikator 52: Anzahl der stationären und mobilen Breitbandanbietenden
Indikator 53: Marktanteile der stationären und mobilen Breitbandanbietenden
Die Zahl der stationären Breitband-Anschlüsse in Deutschland beträgt 34,6 Mio.1 Daran hat die Deutsche Telekom als Marktführer mit 13,6 Mio. stationärer Breitband-Kundschaft einen Anteil von 39,4 %. An zweiter Stelle folgt Vodafone, das mit der Übernahme von Unitymedia 2019 mit einer Kundschaft von nun knapp 10,6 Mio. einen Marktanteil von 30,6 % erreicht. Die nächsten Wettbewerbsteilnehmenden sind 1&1 mit 12,4 % und Telefónica mit 6,4 %.2 Daneben gibt es noch die kleineren Anbieter EWE-Gruppe mit 1,7 %, die Tele-Columbus mit 1,7 %, M-Net mit 1,4 %, NetCologne mit 1,2 %, Deutsche Glasfaser mit 0,6 %, sowie weitere kleine Wettbewerber, die zusammen 4,6 % des Marktes ausmachen.3
Auf dem Mobilfunkmarkt betrieben ursprünglich die vier Unternehmen Deutsche Telekom AG, Vodafone, die E-Plus Gruppe sowie Telefónica Germany (mit der Marke o2) eigene Mobilfunknetze. Mit der Übernahme der E-Plus Gruppe durch Telefónica Germany änderte sich dies und es blieben nur noch drei netzbetreibende Unternehmen.4 Mit dem Ende der 5G-Netz Auktionen im Juni 2019 ist gesichert, dass es mit der Drillisch Netz AG wieder ein viertes netzbetreibendes Unternehmen gibt, das ein eigenes Mobilfunknetz aufbauen wird.5
Der Marktanteil der gegenwärtig drei netzbetreibenden Unternehmen – gemessen am Anteil der insgesamt etwa 141 Mio. aktiven mobilen SIM-Karten in Deutschland – verteilt sich etwa gleichmäßig auf alle drei Wettbewerber. Während Telefónica mit 32,2 % nur unwesentlich mehr Marktanteile als die Deutsche Telekom AG mit 32,1 % hat, hat Vodafone mit einem Anteil von 35,7 % in dieser Hinsicht die Marktführung inne.6 Neben den erwähnten etablierten Unternehmen, die eigene Netze anbieten, gibt es noch mehr als 50 Mobilfunkprovider, die zum Teil von großen Supermarktketten (Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Penny) betrieben werden und die Netze der drei Netzbetreiber nutzen.7
Global werden diese Zahlen seit 2010 erhoben im Rahmen der Broadband Commission Reports von ITU und UNESC0 (siehe Broadband Commission Reports (2020c)).
VATM/Dialog Consult (2019).
Ebd.
Bundesnetzagentur (2020a).
Bundesnetzagentur (2019a).
VATM/Dialog Consult (2019).
Teltarif (2020).