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Multistakeholderbeteiligung

Politischer, rechtlicher und regulatorischer Rahmen

A.1

Gibt es einen allgemeinen politischen, rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmen für die Entwicklung des Internets und die Politikgestaltung, der mit internationalen Normen im Einklang steht?

Indikator 95: Vorhandensein eines Gesamtrahmens, der mit den einschlägigen internationalen Normen in Einklang steht

Nach Artikel 1 Abs. 3 GG, „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“, sind die Legislative, die Judikative und die Exekutive an die Grundrechte gebunden. Nach Artikel 25 GG sind „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes (…) Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“

Das BVerfG hat klargestellt, dass es gemäß der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes eine Pflicht gibt, nationales Recht so auszulegen, dass es nicht in Konflikt mit dem Völkerrecht steht:

„Diese verfassungsrechtliche Bedeutung eines völkerrechtlichen Vertrages, der auf regionalen Menschenrechtsschutz zielt, ist Ausdruck der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, das die Bestätigung staatlicher Souveränität durch Völkervertragsrecht und internationale Zusammenarbeit sowie die Einbeziehung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts fördert und deshalb nach Möglichkeit so auszulegen ist, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nicht entsteht.“1

Dementsprechend liegt dem Grundgesetz ein gemäßigtes dualistisches Modell zugrunde. Die Allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Art. 38 Abs. 1 lit. c) IGH-Statut) gehen nach Art. 25 S. 2 GG den einfachen Gesetzen vor. Allgemeine Regeln des Völkerrechts sind demnach hierarchisch unterhalb der Verfassung, aber über den formellen Bundesgesetzen einzuordnen. Art. 25 S. 2 GG ist eine reine Kollisionsregel. Gleiches gilt für die korrespondierende Verfahrensnorm des Art. 100 Abs. 2 GG.

Deutschland hat sich zu einem wichtigen Akteur der Internet Governance entwickelt und wirkt auf europäischer und internationaler Ebene hin zu menschenrechtsbasierten und technologiesensiblen Politiken.2 Angesichts der Bedeutung eines sicheren und stabilen Internets für inzwischen fast alle Funktionsbereiche des modernen Staats liegen der Schutz der Integrität und Funktionalität des Internets und dessen Kernressourcen im „globalen Gemeinschaftsinteresse“.3

Deutschland ist Mitgliedsstaat der International Telecommunications Union (ITU) und einer ihrer Hauptunterstützer und Befürworter der Multistakeholder-Governance.4 Eine spezifische Regelung zur Multistakeholder Governance enthält das Grundgesetz nicht. Die Grundrechte (und Menschenrechte) gelten online jedoch gleichermaßen wie offline. Ein Recht auf Zugang lässt sich für Deutschland verschiedentlich herleiten, unter anderem als Voraussetzung des Genusses anderer Rechte sowie als eigenständiges Recht, umfasst vom Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m Art. 20 Abs. 1 GG).5

Indikator 96: Vorhandensein rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen, die elektronischen Handel, digitale Signaturen, Cybersicherheit, Datenschutz und Konsumierendenschutz ermöglichen

Im Bereich des elektronischen Handels spielt in Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union insbesondere die E-Commerce-Richtlinie eine entscheidende Rolle.6 Generell ist hier festzuhalten, dass in vielen Bereichen der Digitalisierungspolitik die Spielräume deutscher Gesetzgebung durch europäisches Recht geprägt werden. Auch im Bereich der digitalen Signaturen richtet sich die Rechtslage in Deutschland mit der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste7 nach dem Europarecht. Für den Bereich der Cybersicherheit liegt in Deutschland eine enge Verzahnung von EU-, Bundes- und Länderbehörden vor, die u.a. vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) koordiniert wird.8 Im Bereich des Datenschutzes gilt seit dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung.9 Konsumierendenschutz hat in Deutschland ebenfalls einen hohen Stellenwert. Dieser Regelungsbereich ist auch intensiv von den Vorgaben des Unionsrechts beeinflusst.10

Der elektronische Handel wird in Deutschland durch unterschiedliche Gesetze geregelt. Dazu zählen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), Gewerbeordnungen der Länder (GewO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und für strafbare Handlungen auch das Strafgesetzbuch (StGB). Die Bestimmungen im BGB regeln insbesondere den Fernabsatz nach den §§ 312b ff BGB den E-Commerce. Außerdem sind die §§ 491ff. BGB für das Kosumierendenkreditrecht einschlägig. In diesem Zusammenhang sind auch die Bestimmungen zu AGB Prüfungen der §§ 305ff. BGB relevant. Die Unternehmen im Bereich des elektronischen Handels müssen sich nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) richten. Die technischen Aspekte zum E-Commerce werden vom Telemediengesetz (TMG) geregelt. Das TMG setzt Teile der E-Commerce Richtlinie (RL 200/31/EG)11 um. Darüber hinaus sind die eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, das Vertrauensdienstegesetz und die Preisangabenverordnung (PAngV) und die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) relevant. Mit dem Digital Services Act plant die EU-Kommission 2020 ff ein Gesetzespaket zu umfassender Erneuerung der E-Commerce Richtlinie.12 Das Gesetzesvorhaben verfolgt im Wesentlichen vier Ziele: Erstens eine Vereinheitlichung des digitalen Binnenmarktes, zweitens die Kontrolle für marktdominierende Plattformunternehmen zu verbessern, drittens den Wettbewerb um digitalen Raum zu fördern und viertens sollen Interoperabilität gefördert und kontrolliert werden um damit negativen Netzwerkeffekten entgegenwirken zu können.

Die digitalen Signaturen richteten sich lange Zeit nach dem Signaturgesetz (SigG). Mittlerweile ist das Vertrauensdienstegesetz einschlägig. Die Signaturverordnung (SigVO) wurde mit der eIDAS-Verordnung aufgehoben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überwacht die Umsetzung und technischen Standards.13 Mit der eIDAS-Verordnung wurde das elektronische Siegel eingeführt, das juristischen Personen ermöglicht einen Herkunftsnachweis für Dokumente zu führen, jedoch anders als die elektronische Signatur nicht zwingend mit der Abgabe einer Willenserklärung verbunden.14

Im Bereich Cybersicherheit hat Deutschland mit der Cyber-Sicherheitstrategie von 201615 mit dem IT-Sicherheitsgesetz16 den Grundstein für Mindestanforderungen an die Infrastruktur festgelegt. In der Cyber-Sicherheitsstrategie wurden vier Handlungsfelder festgelegt. Dabei handelte es sich erstens darum, ein sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung zu ermöglichen, zweitens einen gemeinsamen Auftrag an Staat und Wirtschaft zu formulieren, drittens eine leistungsfähige und nachhaltige Cyber-Sicherheitsarchitektur zu bauen und viertens eine aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik voranzutreiben.17 Außerdem wurde das Telekommunikations- und Telemediengesetz novelliert. Mit der Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (NIS) (Richtlinie (EU) 2016/1148)18 hat die EU einen einheitlichen Rahmen geschaffen den die Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Die NIS-Richtlinie (Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit) sieht unter anderem vor Kapazitäten für Cybersicherheit in allen Mitgliedstaaten aufzubauen, Kooperation zu fördern und Meldepflichten festzulegen.19

Im Bereich Datenschutz sind die DSGVO und das deutsche Datenschutzrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta, überwacht durch die Datenschutzbehörden der Länder, besonders relevant. Mit Leben erfüllt werden diese Rechte durch die robuste datenschutzrechtliche Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts.

Kosumierendenschutz ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der robusten Konsumierendenrechtsprechung deutscher Gerichte verankert. Im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes ist das BSI für die Verbesserung des Schutzniveaus zuständig.20 Das BSI verfolgt dabei einen dreistufigen Ansatz. Zunächst soll das Risikobewusstsein von Konsumierenden erhöht werden um in einem nächsten Schritt sicherzustellen, dass Beurteilungsfähigkeit gestärkt wird und schlussendlich Konsumierenden Handlungsoptionen an die Hand zu geben die diese auch effektiv nutzen können.21



Bundesverfassungsgericht (2004), S. 317 f.

Kettemann, M. C. (2020), S. 7.

Ebd.

ITU (2018a).

Kettemann, M. C. (2020), S. 9.

Europäische Union (2000).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2016).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2020a).

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2018).

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2020c).

Europäisches Parlament, Europäischer Rat (2000).

Europäische Kommission (2020b).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2001); Federal Office for Information Security (2016).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2016).

Bundesministerium des Innern (2016).

Deutscher Bundestag (2015).

Bundesministerium des Innern (2016).

Europäische Union (2016).

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (2017).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2020b).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (2020b).



Nationale Internet Governance

B.2

Bezieht die Regierung andere Interessengruppen aktiv in die Entwicklung nationaler Internet-Richtlinien und -Gesetze ein?

Indikator 97: Vorhandensein von Vorkehrungen für die Konsultation und Beteiligung mehrerer Interessengruppen an nationalen Institutionen und Prozessen der Politikgestaltung, die sich mit der Entwicklung und Nutzung des Internet befassen

Indikator 98: Anzahl der aktiv teilnehmenden nichtstaatlichen Stakeholder, nach Stakeholdergruppe, aufgeschlüsselt nach Geschlecht

Die Bundesregierung bezieht andere Interessengruppen aktiv in die Entwicklung nationaler Internet-Richtlinien und internetbezogenen Gesetzesvorhaben mit ein.1 Umfangreiche Konsultationsverfahren fanden u.a. im Rahmen des Prozesses zur Entwicklung der KI-Strategie der Bundesregierung 2018 sowie des Weißbuchs Digitale Plattformen 2017 statt. Weiterhin führt die Bundesregierung jährlich den Digital-Gipfel durch, in dessen Rahmen Handelnde aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft, Projekte, Veranstaltungen und Initiativen erarbeiten und präsentieren, die Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft voranbringen sollen. Nicht zuletzt durch die Organisation des IGF 2019 in Berlin hat sich die Bundesregierung klar zum Grundsatz der Multistakeholder-Beteiligung in der Internet Governance bekannt, auch wenn angesichts der großen Varianz an Konsultationsverfahren eine Aufschlüsselung nach Stakeholdergruppen und Geschlecht nicht möglich ist.2

Zu den jüngeren Beispielen für Konsultationen anderer Stakeholder – was konzeptuell indes kein Multistakeholderverfahren ist, bei dem sich alle Handelnden auf gleicher Augenhöhe begegnen – gehören die Durchführung eines deutschlandweiten Online-Konsultationsverfahrens zur Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung (2018) mit einer Dokumentation der Ergebnisse im Internet.3 Auch innerhalb digitalpolitischer Instrumente, wie der KI-Strategie, wird ein Augenmerk auf Austausch mit verschiedenen Stakeholdern gelegt. So bekennt sich die Bundesregierung dazu, „einen europäischen und transatlantischen Austausch zum Einsatz von KI in der Arbeitswelt [zu] organisieren, an dem Wissenschaftler*innen sowie Praktiker*innen teilnehmen.“4 Weiter unterstützt die Bundesregierung die Teilnahme von Fachkundigen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups, an internationalen Standardisierungsverfahren.5

Neben dem 2018 gebildeten Kabinettsauschuss Digitalisierung unter Vorsitz der Bundeskanzlerin wurde mit Dorothee Bär eine Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung und mit dem „Digitalrat“ ein externes Beratungsgremium der Bundesregierung eingesetzt. Mit dem „IT-Rat“ wird außerdem eine einheitliche Steuerung der IT-Politik auf Bundesebene sichergestellt. Ebenfalls von der Bundesregierung im Jahr 2018 eingesetzt wurde die Datenethikkommission, die ethische und rechtliche Fragen zu KI und Algorithmen beantworten und dazu ethische Leitlinien entwickeln soll. Damit die Bundesministerien, besonders aber das BMWi, ständig allumfassend mit den neuen Informationen zu der digitalen Transformation versorgt sind, wurde der „Beirat Junge Digitale Wirtschaft“ eingerichtet. Damit die Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in Bezug auf die Informationstechnik sichergestellt wird, wurde der „IT-Planungsrat“ ins Leben gerufen. Gebündelt werden alle föderalen Aktivitäten zur Digitalisierung der Verwaltung durch die „Föderale IT-Kooperation“ (FITKO). Bund und Länder werden darüber hinaus von dem „Rat für Informationsinfrastrukturen“, einem wissenschaftlichem Beratungsgremium hinsichtlich der Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Informationsstrukturen beraten. Mit dem „Cyber Innovation Hub“, der für die Schnittstelle zwischen Start-Ups und Bundeswehr vorgesehen ist und dem „Health Innovation Hub“, zuständig für alle Akteure im Gesundheitswesen, werden auf diesen Gebieten digitale Innovationen weiterentwickelt.6

Die jeweils auf nationaler Ebene angelegte Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM), die ein Plenum für Fragen des Mobilitätsbereichs bietet und die „Dialogplattform Smart Cities“, die stadtentwicklungspolitische Angelegenheiten der Digitalisierung zum Schwerpunkt hat, ermöglichen durch ihre Existenz die Chance zur Weiterentwicklung durch Digitalisierung. Eine direkte Verbindung zu kleinen und mittleren Unternehmen unternimmt der „Mittelstand-Digital“, der diese Unternehmen über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung aufklärt.7



E-Mail des BMWi – Referat VIA5 (Internet Governance und Internationale Digitalpolitik) sowie des Auswärtigen Amtes, 14.7.2020.

E-Mail des BMWi – Referat VIA5 (Internet Governance und Internationale Digitalpolitik) sowie des Auswärtigen Amtes, 14.7.2020.

Ergebnisse dieser Prozesse sind auf der Internetseite www.ki-strategie-deutschland.de abgebildet.

Bundesregierung (2018a), Handlungsfeld 5: Arbeitswelt und Arbeitsmarkt.

Ibid., Handlungsfeld 10: Standards setzen.

Digital made in de (2020).

Ebd.



B.3

Gibt es ein nationales Internet Governance Forum und/oder ein anderes Multi-Stakeholder-Forum, das allen Stakeholdern offensteht und an dem verschiedene Stakeholder-Gruppen aktiv teilnehmen?

Indikator 99: Vorhandensein eines nationalen IGF und/oder eines anderen Multi-Stakeholder-Forums, das sich mit der Internet-Verwaltung befasst

2020 fand schon zum 12. Mal das jährliche Internet Governance Forum Deutschland (IGF-D) statt. Das gegenüber allen Interessierten offene Forum setzt sich als nationales IGF mit Fragen der Netzpolitik und der Internetregulierung auseinander. Einige Monate vorher können Panelvorschläge eingereicht werden. Der Beirat (Steering Committee) entscheidet auf dieser Basis über die thematische Ausrichtung. Das IGF-D versteht sich als Diskussionsforum ohne konkrete normative Outputs. Die (durchschnittlich) zehn Panels decken viele aktuelle Themen der Netzpolitik ab und ermöglichen eine Teilnahme der Beteiligten. Das allerdings nicht transparent gewählte und besetzte Steering Committee setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags, der Regierung, der Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und technischer Community sowie einer Nachwuchsvertretung zusammen. Gemeinsam mit dem Trägerverein des IGF-D hat sich das Steering Committee zum Ziel gesetzt, Fragen der Internetregulierung in der deutschen Politik und Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.1

Spezifisch für die jüngere Generation der netzpolitisch Interessierten wurde 2012 das Jugend IGF Deutschland ins Leben gerufen,2 das in der Regel vor dem IGF-D stattfindet3 und die Forderungen der Jugend bündelt.4 2019 wurde das deutsche Jugend IGF im Zuge des globalen Youth IGF Summit organisiert. Im Jahr 2020 fand das Jugend IGF virtuell statt. Die Themen werden von den Teilnehmenden selbst bestimmt. Zwischen den Tagungen des Jugend IGF-D finden regelmäßige Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer statt.5 In der deutschen Zivilgesellschaft und bei Stiftungen findet auch eine robuste Debatte zur Politikgestaltung der Internetregulierung statt. Entsprechende einführende Publikationen wurden u.a. von der Friedrich-Ebert-Stiftung herausgegeben.6

Indikator 100: Beteiligungsdaten für nationale IGF oder andere Foren, aggregiert und disaggregiert nach Geschlecht und Stakeholdergruppe, unter besonderer Berücksichtigung der Beteiligung ausgewählter Gruppen (z.B. Bildungsministerien, KMU, NGOs, die sich mit Kindern befassen, Gewerkschaften), einschließlich Vorkehrungen für die Fernteilnahme

Das IGF-D findet jährlich vor Ort in Berlin statt und wird live gestreamt. Seit 2020 gibt es Möglichkeiten der Fernteilnahme.

Beteiligungsdaten: Die Daten über die Teilnehmenden der letzten beiden Jahre lassen erkennen, dass die Beteiligung stark zugenommen hat. Sie ist zu etwa gleichen Teilen geprägt von Personen aus akademischen Communities, aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft; daneben sind auch die Legislative, die Exekutive und in geringem Maße auch technische Communities vertreten. Mit 60 % sind männliche Personen in der Mehrheit.7



Internet Governance Forum-Deutschland (2020).

E-Mail von Elisabeth Schauermann, Koordinatorin des Jugend IGF Deutschland, Gesellschaft für Informatik e.V. (GI).

Nachbericht IGF (2019) und Messages zu Jungen IGF-D 2019 IGF-D (2019).

Der Internetauftritt des Jugend IGF-Deutschland findet auf Twitter, Facebook und Instagram statt: https://twitter.com/jugend_igf_d?s=20; https://de-de.facebook.com/jugend.igf.d/; https://www.instagram.com/jugend.igf.d.

Events des Jugend IGF-D zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit (https://yigf.gi.de/event/digitisation-and-sustainability) und zu Datenschutz, Privatsphäre und Menschenrechten (https://yigf.gi.de/event/2020-a-crisis-for-data-protection-and-digital-rights).

Insbesondere die Publikation „Wer regiert das Internet?“, die auch in englischer Sprache vorliegt (FES (2019)).

E-Mails von Julia Pohle, Mitglied des Lenkungskreises, IGF-Deutschland, und Tim Richter, Vorsitzender des Lenkungskreises, IGF-Deutschland.



Internationale und regionale Internet Governance

C.2

Nehmen die Regierung und andere Interessensvertretungen aus dem Land aktiv an wichtigen internationalen Foren teil, die sich mit IKT und dem Internet befassen?

Indikator 101: Anzahl der Teilnehmenden aus verschiedenen Stakeholder-Gruppen, die an globalen und regionalen IGFs teilnehmen, pro Million Population, aggregiert und disaggregiert nach Stakeholder-Gruppe und Geschlecht

Deutsche Teilnehmende sind sowohl bei dem europäischen Internet Governance Forum (EuroDIG) als auch beim globalen Internet Governance Forum (IGF) aktiv.

Die 2019 besonders hohe Teilnehmendenzahl aus Deutschland lässt sich darauf zurückführen, dass das IGF in dem Jahr in Berlin stattfand.

Indikator 102: Teilnahme nichtstaatlicher Stakeholder an offiziellen Delegationen der ITU, aggregiert und aufgeschlüsselt nach Interessengruppen und Geschlecht

An offiziellen Delegationen Deutschlands zur ITU nehmen nicht nur Personen aus Ministerien, sondern auch Unternehmen teil, die durch das BMWi koordiniert werden. Das BMWi verfügt aber über keine nach Geschlecht oder Stakeholderangehörigkeit disaggregierte Übersicht.1



E-Mail des BMWi – Referat VIA5 (Internet Governance und Internationale Digitalpolitik) sowie des Auswärtigen Amtes, 14.7.2020.



C.3

Beteiligen sich die Regierung und andere Beteiligte aktiv an der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN)?

Indikator 103: Mitgliedschaft und aktive Beteiligung im ICANN-Beratungsausschuss für Regierungsangelegenheiten (GAC)

Indikator 104: Mitgliedschaft in und aktive Teilnahme an ICANN-Wahlkreisen, Arbeitsgruppen und anderen Foren

Die Bundesregierung nimmt am ICANN-Beratungsausschuss für Regierungsangelegenheiten (GAC) teil. Vor den Treffen koordiniert sie sich unter den Ministerien und mit der Domainwirtschaft. Die Bundesregierung ist in der Public Safety Working Group des GAC vertreten.1 Die Regierung nimmt auch an verschiedenen Politikentwicklungsprozessen innerhalb von ICANN teil. Von der Regierung als delegierte Personen Benannte beteiligen sich durch Schriftwechsel an aktuellen politischen Debatten, so im Rahmen der IANA Stewardship Transition und im Zusammenhang mit dem Verkauf von Public Interest Registry (PIR), das die .org-Domains verwaltet. Dabei wird regelmäßig Einvernehmen zwischen dem Auswärtigem Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gesucht. Deutsche Stakeholder beteiligen sich auch an verschiedenen Stellen im Regional Internet Registry (RIR)-System (RIPE und RIPE NCC) sowie in Standardisierungsprozessen rund um IETF (Internet Engineering Task Force).2

Das 69. ICANN-Meeting, das ursprünglich in Hamburg hätte abgehalten werden sollen, fand vom 17. bis 23. Oktober 2020 virtuell statt.

Handelnde aus Deutschland beteiligen sich auch in den vier ICANN-Ausschüssen (Advisory Committees), die der ICANN mit zur Seite stehen. Neben dem Regierungsausschuss (GAC) sind das die Ausschüsse für Betreiber von Root-Servern, der Ausschuss für mit der Sicherheit des Internets befasste Organisationen und der Ausschuss für Internet-Benutzende (At-Large-Community).3 Die EURALO, die europäische Benutzendenorganisationen vereint, führt folgende deutsche Mitglieder auf:4 Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (Bonn), Digitalcourage e.V. (Bielefeld), dotHIV (Berlin), Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (Bremen), Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft e.V. (Jena), Humanistische Union e.V. (Berlin), Medienstadt Leipzig e.V. (Leipzig), Netzwerk Neue Medien (Berlin), LOAD e.V. (Berlin).

Eine wichtige Rolle in der Übersetzung der Arbeit von ICANN spielt neben der ICANN Repräsentanz in Deutschland auch das „German Chapter“ der Internet Society (ISOC). Seit 1995 bildet die ebenfalls 1992 gegründete Deutsche Interessengemeinschaft Internet (DIGI e.V.) die deutsche Sektion der ISOC.5

Zu diesem Kapitel sind Empfehlungen für verschiedene Stakeholder in Kapitel 8 zusammengefasst. 



Rückmeldung des BMWi – Referat VIA5 (Internet Governance und Internationale Digitalpolitik) sowie des Auswärtigen Amtes.

E-Mail von Peter Koch, Internet Society, German Chapter e.V. (ISOC.DE).

ICANN (2020)

ICANN AT-LARGE (2020).

Birkenbiehl, K. (1998).