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Querschnittsindikatoren

Kinder

B.3

Wie nehmen Kinder das Internet wahr, und wie nutzen sie es?

Indikator 117: Aus Umfragen abgeleitete Wahrnehmungen des Internets bei Kindern, einschließlich Nutzungsbarrieren, Nutzungswert und Nutzungsängste, aggregiert und disaggregiert

Seit 1999 gibt es regelmäßig eine Studie zum Stellenwert der Medien im Alltag von Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren. Sie werden persönlich befragt, parallel dazu füllt die Haupterziehungsperson einen schriftlichen Fragebogen aus. Die neusten Ergebnisse stammen aus einer bundesweiten Befragung von 1.231 deutschsprechenden Kindern im Jahre 2018.1

In einer offenen Frage wurden die 6- bis 13-Jährigen gebeten zu beschreiben, was das Internet für sie ist. Die Antworten wurden nachträglich kategorisiert und zusammengefasst. Es wurde festgestellt, dass aus kindlicher Perspektive der Informationsaspekt besonders relevant für die Internetnutzung ist, aber auch andere Kategorien kamen in den Antworten der Kinder häufig vor (Information 51 %, Anwendung 39 %, Kommunikation 35 %, Allgemeines 29 %, Technik 14 %).2

Von den Kindern, die das Internet nutzen, hat jedes zehnte die Frage bejaht, ob es im Internet schon einmal auf etwas gestoßen ist, das für Kinder nicht geeignet ist. 5 % sind schon mit unangenehmen Inhalten in Kontakt gekommen und 4 % sind auf Verängstigendes gestoßen. Jungen sind tendenziell eher als Mädchen mit ungeeigneten Inhalten in Berührung gekommen. Mit zunehmendem Alter nimmt nicht nur die Internetnutzung zu, sondern auch die Wahrscheinlichkeit mit ungeeigneten Internetinhalten konfrontiert zu sein.3

Indikator 118: Daten über die Nutzung des Internet durch Kinder, aggregiert und disaggregiert, im Vergleich zu anderen Altersgruppen (z.B. Daten über Ort, Häufigkeit und Art der Nutzung)

Nach den Ergebnissen einer Befragung aus dem Jahre 2018 von 1.231 deutschsprechenden Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren nutzen 65 % der befragten Kinder den Internetanschluss ihrer Familie. Je älter die Kinder sind, desto eher erlauben ihre Eltern ihnen die Nutzung (6-7 Jahre: 32 %, 8-9 Jahre: 55 %, 10-11 Jahre: 79 %, 12-13 Jahre: 90 %).4 Von den Kindern, die das Internet zu Hause nutzen dürfen, nutzen es 40 % täglich oder fast täglich, weitere 41 % einmal oder mehrmals pro Woche, seltener wird es von 19 % der Befragten gebraucht (unabhängig davon, über welches Medium sie Zugang zum Internet haben).5

Mit steigendem Alter nutzen die Kinder Medien zunehmend autonom, also ohne Eltern, Geschwister oder Freunde. Dies gilt insbesondere für das Surfen im Internet (mache ich eher alleine: 6-7 Jahre: 8 %, 12-13 Jahre: 72 %) und für den Bereich Online-Recherche für die Schule (6-7 Jahre: 2 %, 12-13 Jahre: 63 %).6

Für Kinder und Jugendliche im Alter von 9 bis 17 Jahren liegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 1.044 Kindern und Jugendlichen in Deutschland vor, die 2019 für die international vergleichende Studie EU Kids Online durchgeführt wurde.7 Danach nutzen die 9-11-Jährigen Online-Angebote im Durchschnitt 1,4 Stunden pro Tag, bei den 12-14-Jährigen sind es täglich durchschnittlich 2,4 Stunden und bei den 15-17-Jährigen sogar 3,4 Stunden.8

Die Selbsteinschätzung der bei EU Kids Online befragten Kinder und Jugendlichen bezüglich onlinebezogener Fähigkeiten ist überwiegend positiv. Andererseits haben 9 % der Kinder und Jugendlichen im Jahr vor der Befragung online etwas erlebt, das für sie schlimm war oder sie sogar verstört hat (z. B. etwas, bei dem sie sich unwohl gefühlt haben, was ihnen Angst gemacht hat oder wovon sie dachten, sie hätten es nicht sehen sollen).9

 



Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2018).

Ebd., S. 31.

Ebd., S. 61.

Ebd., S. 28.

Ebd., S. 32.

Ebd., S. 16.

Vgl. zum Folgenden Hasebrink, U.; Lampert, C.; Thiel, K. (2019)); für die international vergleichenden Ergebnisse sh. eukidsonline.net.

Bei der ARD/ZDF-Onlinestudie 2018 wurde für die Altersgruppe der 14-19-Jährigen sogar eine Onlinenutzung von 5,7 Stunden und für die Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren eine Onlinenutzung von 3,3 Stunden täglich ermittelt; sh. Frees, B.; Koch, W. (2018).

Ebd., S. 404.



B.4

Gibt es einen rechtlichen und politischen Rahmen zur Förderung und zum Schutz der Interessen von Kindern im Internet, und wird dieser wirksam umgesetzt?

Indikator 119: Vorhandensein eines politischen Rahmens und rechtlicher Schutzmaßnahmen, die mit der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) vereinbar sind, und Nachweis, dass diese von der Regierung und anderen zuständigen Behörden umgesetzt werden

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention und die drei Fakultativprotokolle unterzeichnet und ratifiziert.1 Die Aufsicht über die Umsetzung und Kontrolle obliegt dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).2

Rechtliche Grundlagen für den Jugendmedienschutz sind das Jugendschutzgesetz (JSchG), der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), die Audiovisuelle Mediendienst-Richtlinie (AVMD-RL), der Glückspiel-Staatsvertrag, der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und das Telemediengesetz (TMG). Das neue Jugendschutzgesetz, das im Herbst 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, versucht, das Jugendschutzgesetz an digitale Phänomene anzupassen. Darunter fallen der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexuelles Grooming oder Kostenfallen, verstärkte Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen, und die Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Unternehmen, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen und im Rahmen der regulierten Selbstregulierung die Selbstverantwortung der Unternehmen fördern. Bei Verstößen entscheidet die KJM über die Anwendung aufsichtsrechtlicher Maßnahmen (Beanstandung, Untersagungen, Bußgelder). Die KJM wird dabei als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt tätig, die die Beschlüsse der Kommission vollzieht. Die KJM wird im Bereich Internet durch das gemeinsam von Bund und Ländern gegründete Kompetenzzentrum jugendschutz.net unterstützt.



Deutsches Institut für Menschenrechte (2020).

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2014).